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Finanzielle Hilfe bei Schäden

Rasch und unkompliziert helfen – das ist das Ziel angesichts der großen Schäden nach den heftigen Unwettern!

 

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in den Katastrophengebieten sind nicht rückzahlbare Individualunterstützungen im Bereich der Soforthilfe/Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Überbrückung außerordentlicher sozialer Schwierigkeiten gegeben.

Zur Überbrückung von sozialen Notständen wie

  • zur Beibehaltung von Wohnraum
  • zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
  • zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände.

Förderhöhen:

  • Für Schäden Kategorie 1 bis zu einer Höhe von Euro 10.000,-- | Soforthilfe bis zu Euro 1.000,--
  • Für Schäden Kategorie 2 bis zu einer Höhe von Euro 30.000,-- | Soforthilfe bis zu Euro 3.000,--
  • Für Schäden Kategorie 3 bis zu einer Höhe von Euro 50.000,-- | Soforthilfe bis zu Euro 5.000,--
  • Für Schäden Kategorie 4 über einer Höhe von Euro 50.000,-- | Soforthilfe bis zu Euro 10.000,--

Kontakt und Info übers Bürgerservicebüro auf der Gemeinde (Sabine Sporn 04238/8311-26 oder Helga Drescher 04238/8311-22)

 

Kärntner Nothilfswerk - Schäden an privatem Gut

Förderung der Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (mit Ausnahme der Gebietskörperschaften) und Interessentengemeinschaften.

Die von der Kärntner Landesregierung veranlassten Hilfsmaßnahmen zur Behebung der in Kärnten durch Naturkatastrophen verursachten Schäden an privatem Gut oder zur Beseitigung oder Linderung von dadurch entstandenen Notständen werden vom „Kärntner Nothilfswerk“ durchgeführt.

Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadensereignisses im Wege jenes Gemeindeamtes zu erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich der Katastrophenschaden ereignet hat.

Die Beihilfen werden nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel ausbezahlt.

Kontakt und Info übers Bauamt der Gemeinde (Samuel Paulitsch 04238/8311-24)

 

Krone Leser helfen

Der gemeinnützige Verein “Krone-Leser helfen” sorgt nach Schicksalsschlägen für rasche Unterstützung. Sollten sie Hilfe benötigen, so kann Ihnen auch hier schnell und unkompliziert geholfen werden. Es gibt kein Antragsformular. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich unter https://www.kronehilft.at/ informieren und direkt unter jana.kruse@kronenzeitung.at melden!

 

Österreich hilft Österreich

Die „Hochwasser – Österreich hilft Österreich Überbrückungshilfe“ dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung, den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte.

Informationen: https://helfen.orf.at/

 

Unterstützung für Unternehmen

Es gibt eine Hilfsaktion der Wirtschaftskammer Kärnten. Vom Unwetter betroffene Betrieben soll rasch und unbürokratisch geholfen werden, sie können sich bei der WKO Völkermarkt melden und einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall insgesamt insgesamt 10 % des entstandenen Schadens, gedeckelt mit nunmehr 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 % von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 % von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 % von der WKÖ aufgebracht. Besteht bei einem Selbständigen keine SVS-Mitgliedschaft, so wird dessen Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.

Kontakt und Info

 

SVS-Unterstützungsfonds

Die Sozialversicherung der Selbständigen gewährt im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2023 einen Zuschuss aus dem SVS-Unterstützungsfonds. Der Zuschuss kann mit dem entsprechenden Formular beantragt werden, wobei der Schaden mindestens 400 Euro betragen muss.  

Informationen